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Genossenschaft

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Genossenschaft Artikel

Eine Genossenschaft kann betriebswirtschaftlich als eine "Fördernde Betriebswirtschaft" (Reinhold Henzler) beschrieben werden. Soziologisch gesehen, ist sie ein in Deutschland bereits in dem Mittelalter entwickelter, mit Ferdinand Tönnies vorwiegend "gemeinschaftlicher" Zusammenschluss (oft in Vereinzelung sozial, wirtschaftlich und politisch Schwacher) für einen gemeinsamen Zweck, etwa als "Einung", um den Genossenschaftern ein angemessenes Begräbnis zu ermöglichen (Beerdigungsgenossenschaft), oder um einen Deich zu erhalten (Deichgenossenschaft). In beiderlei Sinn sind sie in allen Gesellschaften anzutreffen, und auch, wo sie bekämpft werden (in manchen Diktaturen mit Tendenz zur Zentralverwaltungswirtschaft), finden sich inoffizielle genossenschaftsähnliche Formen. Historisch gesehen haben bereits in dem Altertum politisch verfasste Gemeinden (Poleis), Religionsgemeinschaften oder Stämme genossenschaftliche Züge gehabt, und sie entstehen als Bündnisse der Not stets wieder neu.

Im 19. Jahrhundert nahmen die Genossenschaften in der Genossenschaftsbewegung einen neuzeitlich geprägten Aufschwung mit nunmehr stärker zweckrationalem Ansatz, (mit Tönnies abermals:) mit mehr "gesellschaftlichen" Zügen. Hier entstand auch das moderne privatrechtlich ausgestaltete Genossenschaftsrecht .

Inhaltsverzeichnis
Buch-Tipp: Die Rechnungslegung der Genossenschaft: Sonderausgabe Der Kommentierung Der Rechnungsauslegung Aus Lang/Werdmuller, Genossensehaftsgesetz,Kommentar Das Buch "Die Rechnungslegung der Genossenschaft: Sonderausgabe Der Kommentierung Der Rechnungsauslegung Aus Lang/Werdmuller, Genossensehaftsgesetz,Kommentar" ist leider ohne Beschreibung. Klicken Sie auf den Link über diesem Text um zu der Seite des Buchhändlers zu gelangen. Beim Klicken ö ffnet sich automatich ein neues Fenster...

Genossenschaftsrecht

Die eingetragene Genossenschaft (e. G.) ist eine Gesellschaftsform zwischen der Personengesellschaft und der Kapitalgesellschaft. Sie ist eine Sonderform des Vereins, und zwar ein wirtschaftlicher Verein. Als solcher ist sie eine juristische Person, also selbst Rechtsträger, der klagen und verklagt werden kann. In dem Gegensatz zu einem eingetragenen Verein (e. V.) ist ihr Zweck stets die wirtschaftliche Förderung ihrer Mitglieder. Exakt das ist dem Verein nicht erlaubt.

Eine e. G. besteht aus mindestens sieben Mitgliedern, verfügt über eine beim zuständigen Register- oder Amtsgericht eingetragene Satzung und ist Mitglied in einem Prüfungsverband . Die Haftung der e. G. kann in der Satzung auf ihr Kapital beschränkt sein, die Satzung kann aber auch bestimmen, dass in dem Falle einer Insolvenz gewisse Nachschusspflichten der Mitglieder bestehen.

Die Organe der e. G. sind mindestens der Vorstand, der Aufsichtsrat und die Generalversammlung. Die Rechtsgrundlage für Genossenschaften ist das Genossenschaftsgesetz.

Gerade für Dienstleistungsunternehmen, wie auch für Entwicklungen in dem Open-Source-Umfeld ist die e.G. eine ideale Gesellschaftsform, wenn auch leider wenig bekannt. Auch DENIC, die zentrale Stelle für die Vergabe von Domainnamen in dem Bereich .de, ist eine Genossenschaft.

Buch-Tipp: Ein Mann bezwingt die Not Ganz nett aber. . . . . . . . Das Buch Kostenrechnung und Kostenmanagement besticht durch praxisnahe und ausführliche Beschreibung der Kostenrelevanten Themen. Vorallem die Kompetenz des Autors ist stets zu spüren. Für blutige Einsteiger ist das Buch dennoch nicht geeignet ( zu viele Fachbegriffe ohne Erklärung hier hätte ein Glossar Abhilfe...

Genossenschaften in den Wirtschaftswissenschaften

In den Wirtschaftswissenschaften werden Genossenschaften gegenwärtig (2004) unter neoliberalem Einfluss als hybride Organisationsformen zwischen Markt und Hierarchie angesehen. Traditionell wird zwischen Produktionsgenossenschaften und Konsumgenossenschaften unterschieden. Beider Zusammenfassung, die Produktivgenossenschaft , ist als "Kibbuz" bei der Begründung des modernen Israel bedeutsam geworden. Heute nimmt in modernen Volkswirtschaften die Form der Dienstleistungsgenossenschaft und der Mediengenossenschaft an Bedeutung zu. Daneben gibt es auch die Begriff Einkaufsgenossenschaften und Umweltgenossenschaften .

Buch-Tipp: Erfolgsfaktor Produktionsbank - Ansätze zur Leistungssteigerung und Effizienzgewinnung Um ausführliche Informationen zum Buch "Erfolgsfaktor Produktionsbank - Ansätze zur Leistungssteigerung und Effizienzgewinnung" zu bekommen klicken Sie bitte auf den Hyperlink oberhalb von diesem Text. Sie werden zum entsprechenden Buch auf der Händlerseite weiter geleitet.

Genossenschaften in der Soziologie

In sozialen Transformationskrisen nimmt häufig die Bedeutung des Genossenschaftswesens zu, so dass unter den deutschen Soziologen grundlegend bereits Franz Oppenheimer in den 1920er und (für die Dritte Welt) Paul Trappe in den 1960er Jahren Beiträge zur Genossenschaftstheorie vorgelegt haben.

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Geschichte des Genossenschaftswesens

Theelacht: Die wohl älteste und heute noch blühende Genossenschaft ist die Theelacht in Norden (Niedersachsen). Sie wurde gegen Ende des 9. Jahrhunderts gegründet und verwaltet Marschenländereien in dem nördlichen und östlichen Norderland als Gemeinschaftsland.

Konsumgenossenschaften: Seit 1848 werden in Großbritannien Konsumgenossenschaften nach den Ideen von Robert Owen (1771-1858) zu dem Erzielen niedriger Preise durch Ausschaltung des Zwischenhandels gegründet. In Deutschland anfangs ca. zögerliche Verbreitung, da der Arbeiterführer Ferdinand Lassalle die Lösung der Arbeiterfrage durch Produktionsgenossenschaften erwartet. Danach aber werden sie bis zu dem Ersten Weltkrieg eine der vier Hauptsäulen der Arbeiterbewegung (neben der SPD, den Gewerkschaften und der Arbeiter-Bildungsbewegung). Ihre Geschichte ist in dem Kleinen Konsummuseum in Hamburg-Sasel dokumentiert.

Gewerbliche Genossenschaften: Der Liberale Hermann Schulze-Delitzsch (1808-1893) gründet Einkaufs-, Verkaufs- und Vorschussvereine für Handwerker, dann auch für Einzelhändler.

Bäuerliche Genossenschaften: Friedrich Wilhelm Raiffeisen (1818-1888) regt Spar- und Darlehenskassen zur Finanzierung von Saatgut und Maschinen an. Beide werden anfangs von Lassalle bekämpft. Vor allem die Ideen Raiffeisens hatten jedoch Auswirkungen auch auf das europäische Ausland, aber auch auf die 'Dritte Welt' (China). In der DDR wurden sie in Landwirtschaftliche Produktionsgenossenschaften (LPGs) umgewandelt.

Wohnungsbaugenossenschaften: Hier war der Vorkämpfer in dem 19. Jahrhundert Victor Aimé Huber . Aufgrund des hohen Kapitalbedarfs der Wohnungsbaugenossenschaften erfuhren diese erst durch die Einführung des Genossenschaftsgesetzes 1889 und andere staatliche Fördermaßnahmen zur Finanzierung einen massiven Aufschwung.

Phalanstères: Die Phalanstères sind von Charles Fourier (Frankreich, 1772-1837) propagierte landwirtschaftliche und industrielle Produktionsgenossenschaften , in denen jeweils etwa 2 Tausend bis 3 Tausend Menschen gemeinsam leben, lieben, arbeiten und konsumieren sollten.

Nationalwerkstätten: Der französische Arbeitsminister Louis Blanc verkündetet während der Februarrevolution 1848 das Recht auf Arbeit und gründet Nationalwerkstätten zur Arbeitslosenversorgung. Die ateliers nationaux scheiterten an dem zu hohen Bedarf öffentlicher Mittel (Arbeitslosenunterstützung).

Grameen Bank: Die Grameen Bank wurde vom Wissenschaftler Yunus in Bangladesch als "Bank für die Armen" gegründet, ähnelt aber in ihrer Form unseren Genossenschaften.

Buch-Tipp: Genossenschaftsrecht (Haufe aktuell) Es gibt leider keine Beschreibung für das Buch "Genossenschaftsrecht (Haufe aktuell)". Um weitere Informationen zu diesem Buch zu finden klicken Sie bitte auf den Link oberhalb von diesem Text. Sie werden automatisch zum Buchhändler weiter geleitet.

Siehe auch:

Genosse, Genossenschaftsbewegung, Genossenschaftstheorie , Allmende

Buch-Tipp: Geschichte der Ritterorden und geistlichen Genossenschaften Exzellent Wer sich einführend mit einem Überblick zu geistlichen Ritterorden/geistlichen Orden versorgen möchte, findet hier ein - zwar vor langer Zeit verfasstes -, aber dennoch mit Anspruch auf beihnahe Vollständigkeit erhebendes Werk sowie diesen Anspruch auch erfüllendes Buch zu diesem Themenkomplex Ernst von Bertuch's. Obwohl man hier auf...

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